Häufig gestellte Fragen
Kontaktieren Sie uns! Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, um mit unserer Grundschule in Verbindung zu treten. Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser engagiertes Team freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Sekretariat
Formular ausfüllen und mit Lichtbild im Sekretariat abgeben.
- Personalausweis oder Pass der Personensorgeberechtigten (Mutter/Vater/Sonstige)
- Nachweis über das Personensorgerecht (z.B. Sorgerechtsvereinbarung, Negativbescheinigung, bei verheirateten Paaren die Eheurkunde
- Vollmacht bei Abwesenheit eines der Personensorgeberechtigte
- Geburtsurkunde oder Pass Ihres Kindes (falls das Kind nicht in Deutschland geboren ist - eine amtl. Übersetzung der Geburtsurkunde)
- Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes (zutreffend nur für Kinder, die eine Kita besuchen)
- Nachweis der Masernschutzimpfung (dazu reicht uns der Impfpass des Kindes), ohne diesen Nachweis dürfen wir Ihr Kind nicht beschulen.
Diese Formulare können vorausgefüllt werden für die Schulanmeldung:
eFöB / Hort
1. Schritt
Den Antrag für den Vertrag auf ergänzende Betreuung
(Hort) stellen Sie bitte in der Gutscheinstelle des
Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf.
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Jugendamt Marzahn - Hellersdorf
Riesaer Straße 94
12627 Berlin
Telefon: (030) 90293-4552
Fax: (030) 90293-4915
E-Mail: kita.hort@ba-mh.berlin.de
2. Schritt
Bei positivem Bescheid können Sie dann den Vertrag in der Hortkostenstelle im Jugendamt abschließen.
3. Schritt
Eine Kopie des Deckblattes Ihres Vertrages geben Sie bitte spätestens am ersten Tag der Betreuung Ihres Kindes persönlich ab oder schicken es in der Postmappe mit, da Ihr Kind sonst keine Betreuung in Anspruch nehmen kann.
Den Antrag auf die ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsgrundschule finden Sie in unserem Download-Bereich oder unter https://www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/.
Nein. Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie einen Hortbedarfsbescheid. Erst mit diesem Bescheid schließen Sie den Hortvertrag ab.
Die eFöB ist für die Klassenstufen 1 und 2 kostenlos. Dennoch müssen Sie einen Vertrag abschließen. Für Kinder ab der Klassenstufe 3 sieht der Gesetzgeber eine Beteiligung an den Kosten für die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) vor. Mit dem Kostenbescheid erhalten Sie eine Übersicht über die anfallenden Kosten. Diese sind an das Jugendamt zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass wir als eFöB / Hort / Schule an der Berechnung oder mit der Bezahlung der Hortkosten nichts zu tun haben.